78/I/2017 Landeseinheitliche Regelung zur Wahlplakatierung

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Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert eine landeseinheitliche Regelung für Plakatwerbung im Vorfeld von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu schaffen.

Begründung:

Die Parteien haben gemäß Art. 21 des Grundgesetzes einen Verfassungsauftrag. Sie wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Die Willensbildung des Volkes äußert sich in Wahlen und Abstimmungen. Parteien steht somit ein besonderes Recht für Wahlwerbung zu.

Vielen Gemeinden in Brandenburg handhaben die Genehmigungen für die Plakatierung von Wahlwerbung sehr unterschiedlich. Teilweise werden Stückzahlen stark reglementiert oder überteuerte Gebühren erhoben. Parteien wird es zunehmend erschwert angemessene Wahlplakatierung durchführen zu können. In zahlreichen Urteilen wurde bestätigt, dass Parteien in ausreichendem Maß die Wahlwerbung zu genehmigen ist.

Eine landeseinheitliche Regelung würde die Regelungswut und die Verhinderungspolitik in vielen Kommunen beenden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Stellungnahme(n):
Beschlussemfehlung durch die SPD-Landtagsfraktion Überweisung an die Programmkommission   Der Arbeitskreis 1 der SPD-Landtagsfraktion hat sich mit dem o. g. Initiativantrag ausführlich beschäftigt. Er begrüßt grundsätzlich das Ansinnen, das Ehrenamt zu fördern. Gleichwohl hält er den mit diesem Antrag aufgezeigten Weg für nicht gangbar und plädiert deshalb für deren Ablehnung.   Der Arbeitskreis 1 der SPD-Landtagsfraktion regt an, wegen der Bedeutung des Anliegens den Initiativantrag in einem Jahr erneut aufzurufen.   Zum Verfahren:   Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat ein Konzeptionspapier mit dem Titel „Die Veränderungsprozesse im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg erfolgreich bewältigen“ erarbeitet, welches nunmehr überarbeitet und anschließend zwischen den Ressorts abgestimmt werden wird.   Es ist davon auszugehen, dass dieses sehr zeitnah den Landtag erreichen und hier sowohl im Plenum als auch im Ausschuss für Inneres und Kommunales beraten wird. Der zuständige Fachausschuss wird hierzu auch eine öffentliche Anhörung durchführen.   Die Konzeption beinhaltet eine Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes, die nur in seiner Gesamtheit zum Erfolg führen kann.   Der AK 1 der SPD-Landtagsfraktion hält es für wenig zielführend, Einzelaspekte vor die Klammer zu ziehen und hierzu verbindliche Festlegungen zu treffen.   Zum Inhalt:   Die Zielsetzung des Antrages, nämlich das Ehrenamt attraktiver zu gestalten, ist begrüßenswert.   Zu den Forderungen im Einzelnen:  
  1. Die Einführung einer jährlichen Familienentlastungsprämie in Höhe von 200 Euro wird abgelehnt. Bisher erhalten freiwillige Feuerwehrleute eine überaus geringe, von den Aufgabenträgern festgelegte Aufwandsentschädigung, die entweder an der Funktion oder an den Einsatz anknüpft. Daneben kann die Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr in sechs Stufen für zehn-, 20-, 30-, 40-, 50- und 60-jährige Zugehörigkeit verliehen werden. Die in der Begründung des Antrages erwähnte Einführung einer Feuerwehrrente als Anreizsystem lehnen wir ebenfalls ab. Denn der administrative Aufwand ist ganz erheblich. Außerdem können Ungleichbehandlungen nicht ausgeschlossen werden; zwischen denjenigen, die sich regelmäßig einbringen und denjenigen, die bspw. nur an den Wochenenden zu Hause bei ihren Wehren sind. Überdies wird sie als ungeeignet für die Gewinnung junger Menschen angesehen. In der Diskussion ist derzeit der Vorschlag, Prämienzahlungen bspw. nach zehn- und 20-jähriger Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr einzuführen. Sicher dürfte dieses Mittel geeignet sein. Die sofortige Einführung bei Berücksichtigung auch der in der Vergangenheit geleisteten Mitgliedschaftszeiten würde jedoch für den Landeshaushalt im ersten Jahr zu enormen Ausgaben führen, was in diesem Umfang nicht verantwortbar ist. Insofern ist es notwendig, verschiedene Modelle durchzurechnen und das Ergebnis in die Überlegungen einfließen zu lassen.
  2. Der Dialog zwischen den Unterbezirken und Ortsvereinen mit den Blaulichtorganisationen sollte ständig geführt werden. Der Landesfeuerwehrverband war hier mit der Durchführung von Regionalkonferenzen, bei denen eine aktive Befragung und Auseinandersetzung mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erfolgte, Vorreiter. Die dort zusammengetragenen Vorschläge sind eine hervorragende Grundlage für die Erarbeitung des Landeskonzepts.
  3. Nach derzeitigem Diskussionsstand deutet sich an, dass es künftig notwendig werden wird, hauptamtliche Kräfte dort vorzuhalten, wo die Tageseinsatzbereitschaft anders nicht mehr gewährleistet werden kann. Die schlussendliche Entscheidung darüber haben jedoch die Aufgabenträger in eigener Verantwortung zu treffen. Möglicherweise werden diese hauptamtlichen Kräfte sinnvoller Weise nicht nur den Bereich der Jugendarbeit abdecken, sondern weitere Aufgaben wahrnehmen. Selbstverständlich wird es für die Jugendarbeit wichtig sein, die Zusammenarbeit mit den Schulen zu forcieren. Hierzu hat es bereits Gespräche mit der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport gegeben, die dieses Anliegen zu unterstützen zugesichert hat. Hierzu wird es eine Verständigung zwischen dem Ministerium und dem Landesfeuerwehrverband geben, in der die Brandschutzerziehung erörtert und weitere Schritte vorbereitet werden sollten.
  4. Auch die Entscheidung darüber, ob die aktuelle Entwicklung der Bevölkerungs- und der Mitgliederzahlen in der Freiwilligen Feuerwehr eine Anpassung der Fördermöglichkeiten der technischen Ausstattung erfordert, wird im Rahmen des Konzepts zur Neuausrichtung zu entscheiden sein.
  Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme

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