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Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Stärkung der Patientenrechte in der Form einzusetzen, dass für die betreffende Patientin, den betreffenden Patienten und die behandelnden Ärzte mehr Transparenz entsteht.
Die diversen Nachweise für ärztliche Behandlungen oder medizinischen Feststellungen sollen zu einer Übersicht zusammengeführt werden. Das ermöglicht den Überblick für die Patientin, den Patienten selbst und für behandelnde Ärzte.
Dazu gehören beispielsweise:
- alle Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der zahnärztlichen
- Impfungen
- ersetzte Organe oder Implantate
- Röntgen- oder ähnliche Untersuchungen
- festgestellte Unverträglichkeiten
- durchgeführte Operationen
- chronische und langfristig behandelte Krankheiten einschließlich Medikation
- Blutgruppe
- zu benachrichtigende Personen bei Unfall oder Todesfall.
Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig einen Teil dieser Forderungen abdecken, da es den Ärzten zukünftig (falls die laufende Testphase erfolgreich ist) möglich ist, Arztbriefe darauf zu speichern. Die Patientin, der Patient soll in die Lage versetzt werden, diese Daten ebenfalls auszulesen bzw. in Papierform zu erhalten.
Damit wäre auch das Akteneinsichts- und Aushändigungsrecht der Patienten gewährleistet und dies mit deutlich weniger organisatorischem Aufwand.