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Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, Medienbildung – bezogen auf die Brandenburgischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII (Kindertageseinrichtungen bzw. Jugendhilfe) – als Erziehungs- und Bildungsauftrag ergänzend aufzunehmen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und Linken aus dem Jahr 2014 stellt die Bedeutung von Medienbildung heraus, jedoch ohne Richtung weisende oder verbindliche Aussagen. Zitat: „Medienbildung ist nicht nur als schulisches Problem zu begreifen, sondern als generationsübergreifende Gesellschaftsaufgabe.“ Für Heranwachsende sind Medien gerade im privaten Bereich auf Engste mit Sozialisation, Weltaneignung und Identitätsbildung verbunden. Medienbildung ist daher präventiver Jugendschutz. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland wiederum ist eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 21./22. Mai 2015 das Bund-Länder-Eckpunktepapier „Aufwachsen mit digitalen Medien“ beschlossen. Darin wird die Bedeutung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien betont und zentrale Aspekte und Kriterien für dessen Umsetzung formuliert. Medienbildung muss zu einem integrativen Bestandteil der Institutionen außerschulischer Bildung und Jugendhilfe werden, da digitale Medien in alle Lebensbereiche eingreifen. Nur so kann eine Partizipation am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und eine digitale Spaltung verhindert werden.