29/II/2023 Leitungsfreistellung ausbauen

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Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der Sockelbetrag für die Leitungsaufgaben in den Kindertageseinrichtungen auf mindestens 0,5 VZÄ je Einrichtung angehoben wird. Darüber hinaus wird ein variabler Faktor für die weitere Freistellung eingeführt, der sich an der Einrichtungsgröße bemisst.

Begründung:

Leitungsaufgaben fallen grundsätzlich in jeder Kindertagesstätte an, unabhängig von deren Größe. Dafür muss auch ein entsprechender Arbeitszeitanteil freigestellt werden.

Je größer die jeweilige Einrichtung ist, desto umfangreicher werden auch die Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Leitung. Das muss sich auch in der entsprechenden Freistellung wieder spiegeln. Dazu soll ein variabler Faktor eingeführt werden, der den Anteil der Leistungsfreistellung, zusätzlich zu den 0,5 VZÄ, bemisst.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Überweisungs-PDF:

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