27/II/2023 Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärken

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Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass in der kommenden Legislaturperiode

  • die Schulen einerseits von Aufgaben und Entscheidungen entlastet werden, die besser zentral gelöst werden können, ihnen aber auch dort mehr Möglichkeiten zu geben, wo sie Raum zur Entfaltung brauchen. Dazu soll ein Verfügungsfond eingerichtet werden, mit dem jede Schule eigenverantwortlich über Anschaffungen und Honorarverträge zur Unterstützung des Schullebens entscheiden kann,
  • sukzessive alle Schulen im Land Brandenburg durch Verwaltungsleitungsstellen unterstützt werden. Diese Stellen sollen zentral im Stellenplan des Landes eingerichtet werden. Zur Ausbildung von Verwaltungsfachkräften spezifisch für den Dienst in Schulen soll ein eigener Ausbildungsgang geschaffen werden
  • Schulen selbstständig entscheiden können, für welche speziellen Aufgaben etwa in der Sprachförderung einzelner Kinder sie Deputatstunden vergeben. Dazu sollen an anderer Stelle Abordnungen von Lehrkräften an andere Orte, die nicht unmittelbar dem schulischen Lernen zugutekommen, reduziert werden.
Begründung:

Die im Schulgesetz verankerte Eigenverantwortlichkeit der Schulen steht nur auf dem Papier und ist mit echtem Leben zu erfüllen. De facto haben die Schulen in Brandenburg im Bundesvergleich sehr wenig Entscheidungsspielräume bezüglich Personal, Budget und Programm, obwohl Befunde der Bildungsforschung zur Bedeutung dieser Spielräume für die Entwicklung der Schulqualität eindeutig sind. Damit bleiben Brandenburger Schulen auch hinsichtlich der Entwicklung ihrer Unterrichtsqualität weit unter ihren Möglichkeiten. Der durch die Möglichkeiten des Programms „Aufholen nach Corona“ begonnene Weg, Schulen ein eigenes Budget zur Verfügung zu stellen, muss konsequent auch nach der Beendigung des Programms durch Landesmittel fortgesetzt werden. Startschwierigkeiten (Verausgabung der Mittel an 70% der Schulen in 2021) sind solchen Umstrukturierungsprozessen inhärent und von anderen Bundesländern, die entsprechende Systemwechsel auf den Weg gebracht haben (etwa der Verfügungsfond in Berlin), bekannt, lassen sich aber durch entsprechende Begleitung und personelle Stärkung durch Verwaltungsleitungen beheben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission (Konsens)
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