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Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag und der Landesvorstand der SPD Brandenburg werden aufgefordert, sich innerhalb des Landtages und der SPD-geführten Landesregierung dafür einzusetzen, dass Paragraf 2 Absatz 1 des brandenburgischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, um den Internationalen Feministischen Kampftag, der am 08. März begangen wird, ergänzt wird.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist im Grundgesetz verankert. Dass dem so ist, ist ein Erfolg feministischen Kampfes und dass wir uns dieser Idee auch in der Realität immer weiter annähern, ist fortlaufende Aufgabe feministischer Bestrebungen.
wie ähnliche Anträge aus vorherigen Parteitagen; siehe 51/I/2015; 47/I/2020; 45/I/2021