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Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion aus sich für eine Anpassung der Reform zum Umgangsrecht einzusetzen.
Der Umgang wird nur selten verwehrt.
In der neue Anpassung der Reform zum Umgangsrecht fehlen Sonderregelungen für gewalttätige Eltern. Denn der Fokus der Rechtsprechung werde falsch gesetzt. Auf der einen Seite werden Frauen gedrängt, sich von einem gewalttätigen Partner*innen zu trennen und dafür auch noch Sorge zu tragen, dass keine Gewalt passiert von Seiten der/des Ex-Partner*in. Und auf der anderen Seite ist, der Vater, der ja den Umgang will, dem wird in keiner Weise Verantwortung für sein Handeln zugeschrieben – beziehungsweise wird nicht kontrolliert, was tut eigentlich der Vater, dass er in einer positiven, guten, kindgerechten, nicht kindeswohlgefährdenden Weise seinen Umgang ausübt.
Für sie sollte es daher gesetzliche Auflagen für Täter*innenberatungen geben, die dann auch kontrolliert werden müssten. Dies müsse Voraussetzung dafür sein, dass der Umgang überhaupt stattfinden kann. Und das Wissen um Gewaltdynamiken müsse am Verfahren Beteiligten Teil der offiziellen Ausbildung sein. Denn noch wird in der Praxis so gut wie nie Umgang ausgesetzt oder gar verwehrt.
Der Antragsteller wird gebeten, ein Ziel der Reform zu formulieren, so dass eine inhaltliche Bewertung des Antrages möglich ist. Die Begründung des Antrages ist nicht Teil der Beschlußfassung.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Überweisung | Ä1 zum 43/II/2023 | Ändern | 1-3 | SPD-OV Königs Wusterhausen, UBV Dahme-Spreewald | Geänderter Antragstext: Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion auf in der neuen Anpassung der Reform zum Umgangsrecht Sonderregelungen für gewalttätige Eltern einzufügen. | Änderungsantrag (PDF) |
Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion auf, in der neuen Anpassung der Reform zum Umgangsrecht Sonderregelungen für gewalttätige Eltern einzufügen.