42/II/2023 Umgangsrechte und häusliche Gewalt 2

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Wir fordern die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf sich dafür einzusetzen, dass Verfahrensbeistände Schulungen mit dem Schwerpunktthema ,,häusliche Gewalt“ absolvieren müssen.

Begründung:

Bei Scheidungen verlieren die Eltern im Eifer des Gefechts, die Interessen der Kinder leider häufig aus den Augen. Deshalb kann ein Familiengericht bei schwierigen Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten dem Kind einen Verfahrensbeistand an die Seite stellen. Er vertritt vor Gericht allein die Interessen des Kindes. Seine Meinung bildet häufig die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.

Ängste, Schuldgefühle, Konzentrationsstörungen, Selbstverletzungen sind Spuren, die die Gewalt bei Kindern hinterlassen kann. Trotzdem soll die Mutter im Sinne des Umgangs positiv auf das Kind einwirken, so steht es im Kindschaftsrecht. Die eigenen Bedürfnisse zu formulieren, ist für die Kinder in den Umgangsverfahren schwer. Dabei gibt es ein Verfahrensbeistand. Doch es gibt keine Qualitätsstandards. Jeder, der will, kann diesen Beruf ausüben.

Ein Verfahrensbeistand ist die Person, die mit dem Kind wirklich redet. Sie geht in die Haushalte, hört sie im Haushalt der Mutter an, hört sie im Haushalt des Vaters an und versucht herauszubekommen, was dieses Kind sich wünscht. An dieser Stelle sollte es Grundvoraussetzung sein, dass, wenn ein Vorwurf von häuslicher Gewalt benannt wird von der Kindesmutter, dass, wenn jemand damit konfrontiert wird, tatsächlich auch geschult ist und weiß, wie wirkt sich häusliche Gewalt auf Kinder aus, wie wirkt sich das auf die Mutter aus, um hier eine kindeswohlgerechte Entscheidung treffen zu können.

Und auch Richterinnen und Richter oder Jugendamtsmitarbeiter*innen sind nicht immer objektiv. Denn auch sie sind geprägt von Rollenbildern und Familienvorstellungen.

Aus eigener dienstlicher Erfahrung müssen sich die Frauen oft einiges anhören. Zum Beispiel wird die häusliche Gewalt angezweifelt oder herunterspielt: Na, wenn das alles so schlimm gewesen ist, warum haben Sie sich nicht schon viel eher vom Vater getrennt?

Eine empathische und einfühlsame Art der Gesprächsführung ist unverzichtbar.

Um Verfahrensbeistand zu werden, sollte es daher eine Grundvoraussetzung sein, Schulungen oder Veranstaltungen zum Thema ,,häusliche Gewalt“ zu absolvieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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