53/II/2023 Investitionskosten Pflegeheime

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Der Landesparteitag fordert darauf zu dringen, dass das Land seine Zuschüsse zu den Investitionskosten der Pflegeheime erhöht und damit im Gegenzug eine Senkung der Eigenbeteiligung der Gepflegten möglich wird. Die Zuschüsse müssen mit jeder Haushaltsaufstellung evaluiert und gegebenenfalls an Inflation und andere Umstandsveränderungen angepasst werden.

Begründung:

Das Land Brandenburg zahlt mit 3 Euro je Platz die geringsten Zuschüsse aller Bundesländer zu den Investitionskosten der Pflegeheime. Zwar ist die Argumentation richtig, dass der Vorrang der Stabilisierung der häuslichen Pflege gelten sollte, doch darf dies nicht einseitig zu Lasten der Menschen gehen, für die eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder in Frage kommt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission (Konsens)
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Überweisungs-PDF:

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