Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden
Der Landesparteitag der SPD-Brandenburg beschließt, sich für die Ergänzung folgenden Absatzes unter § 1 Abs. 1 Finanzordnung der SPD einzusetzen:
- 1 Abs. 2 NEU (SPD Finanzordnung): „Im Falle von finanziell schwachen Familienverhältnissen kann der Mitgliedsbeitrag auf einen für das Mitglied verkraftbaren Beitrag reduziert werden. Über diese Regelung entscheidet der Vorstand der entsprechenden Gliederung aufgrund eines formlosen Antrags.“
Durch die Berücksichtigung familiärer Verhältnisse bei der Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags können finanziell schwache Familien entlastet werden, insbesondere im Falle von alleinerziehenden Elternteilen oder Mitgliedern, die durch die Pflege und Finanzierung von Angehörigen finanziell stärker belastet sind und nicht vollständig durch das soziale Netz aufgefangen werden.
Des Weiteren wollen wir sicherstellen, dass Mitglieder, die einst ein gutes Einkommen hatten, aber durch Schicksalsschläge jeglicher Art nun vor finanziellen Herausforderungen stehen, ihren Mitgliedsbeitrag individuell an ihre neuen Bedürfnisse anpassen können. Dies ermöglicht ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am politischen Prozess, ohne ihre finanzielle Situation übermäßig zu belasten. Es ist uns wichtig, dass die Mitgliedschaft in einer politischen Partei unabhängig von der finanziellen Situation einer Familie zugänglich ist, um eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Daher empfehlen wir die Aufnahme der vorgeschlagenen Ergänzung in die Finanzordnung der SPD, um eine sozial gerechte Beitragsgestaltung zu gewährleisten und finanziell schwache Familien zu unterstützen. Dies wird zu einer breiteren Teilhabe und einer vielfältigeren Mitgliedschaft innerhalb der Partei führen.
Es gibt bereits mehrere Möglichkeiten, bei finanziellen Engpässen den Mitgliedsbeitrag anzupassen:
- Beitragspatenschaft durch andere Mitglieder
- ein auf 6,00€ bzw. 2,50€ reduzierter Mindestbeitrag