41/II/2023 Einheitliches und für die Bürgerinnen und Bürger transparentes Justizgesetz für das Land Brandenburg schaffen!

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Der Brandenburger Landtag wird aufgefordert, in der nächsten Legislaturperiode erstmals ein einheitliches und für die Bürger*innen transparentes Justizgesetz für das Land Brandenburg zu schaffen und soweit erforderlich die Regelungen darin zu modernisieren. Eine SPD geführte Landesregierung wird dazu einen Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Landtag einbringen.

Begründung:
  1. Problem

Die für die Arbeit der Justiz im Land Brandenburg maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen sind bislang über mehrere Einzelgesetze und Rechtsverordnungen verstreut und somit für die Rechtsanwender und für die rechtsschutzsuchenden Bürger*innen nur schwer auffindbar. Beispielhaft sei das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg und das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg genannt. Zudem bedürfen diese Justizgesetze teilweise der Überarbeitung mit dem Ziel der Modernisierung, der Vereinheitlichung, der Anpassung an veränderte Lebensverhältnisse, der Rechtsbereinigung und der Erhöhung der Transparenz.

  1. Lösung

Es soll erstmals ein einheitliches für alle Gerichtsbarkeiten geltendes und für die Bürger*innen transparentes Justizgesetz im Land Brandenburg geschaffen werden. In dem neuen Justizgesetz werden insbesondere das Gerichtsorganisationsgesetz für die Zivilgerichte und Staatsanwaltschaften und das Verwaltungsgerichtsgesetz zusammengefasst und modernisiert. Die übrigen justizspezifischen Regelungen werden überarbeitet und – soweit möglich – vereinheitlicht. Dadurch wird der Zugriff auf die jeweiligen Bestimmungen erheblich erleichtert werden. Der Erlass des Justizgesetzes schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Rechtsschutzsuchenden Bürger*innen aber auch für die Mitarbeitenden der Justiz. Die neuen Vorschriften des Justizgesetzes Brandenburg sollten künftig durchgängig gendergerecht formuliert werden. Das neue Justizgesetz hat positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin. Dort wurde im Jahre 2021 bereits ein Justizgesetz Berlin beschlossen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission (Konsens)
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