17/I/2015 Alleinreisende Frauen und lesbische, schwule, transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen sind besonders schutzbedürftige Personengruppen

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Status:
Erledigt

Der besondere Schutz und Unterstützungsbedarf von Frauen und LSBTTI-Menschen als Personengruppe und hieraus erwachsende spezifischer Fluchtgründe werden anerkannt. Die SPD Landtagsfraktion wird hierauf in allen Beschlüssen und Gesetzesvorhaben zu diesem Thema hinwirken.

Dieses Anliegen wird von brandenburgischen Delegierten auf dem Bundesparteitag eingebracht.

Begründung:

Obwohl geflohene Frauen einen großen Anteil aller Flüchtlinge weltweit ausmachen, kritisieren viele Studien, dass Frauen nicht (ausreichend) im Flüchtlingsschutz beachtet werden. Dies ist historisch begründet, da die Flüchtlingsdefinition laut dem Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge von 1951 und dem Protokoll von 1967 keinerlei Geschlechtsbezüge aufweist.

Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.

Zur Zeit der Etablierung der Flüchtlingskonvention wurde der Flüchtling stereotypisch als junger, politisch aktiver Mann gesehen, sodass das Verständnis des Flüchtlingskonstrukts männlich dominiert ist. Außerdem wurden Frauen damals nicht als politische Subjekte wahrgenommen, sondern vielmehr mit dem privaten Raum in Verbindung gebracht. Diesen Vorstellungen lagen traditionell heterosexuelle Geschlechternormative und ausschließlich weibliche bzw. männliche Geschlechtsidentitäten zu Grunde.

Flüchtlinge, egal welchen Geschlechts, berichteten, u.a. laut fluechtlingsforschung.net und ‚Women in Exile’ in vielen Gesprächen von der sexuellen und geschlechterbasierten Gewalt. Zu den häufigsten Formen gehören Vergewaltigung, häusliche Gewalt, frühe und Zwangsverheiratung sowie strukturelle Formen insbesondere durch geschlechterspezifische Diskriminierung.

Frauen sind zudem spezifischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt: Steinigung, Witwenverbrennung, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangsjungfräulichkeit, Zwangsverheiratung, Zwangsheterosexualität, Zwangsver- und entschleierung, etc.

Menschen werden verfolgt und sind auf der Flucht, weil sie Normen übertreten, die eng mit ihrer Sexualität verknüpft sind und ihre Selbstbestimmungsrechte schwerwiegend verletzen.

Die Flucht und Zwangsmigration birgt aber nicht nur Gefahren, sondern unter entsprechend fördernden Bedingungen auch Raum für positive Entwicklungen. Hilfsorganisationen bemühen sich Projekte, insbesondere zum Schutz von Frauen und für ihr Empowerment umzusetzen. Häufig geht es dabei um sensibilisierende und bewusstseinsschaffende Maßnahmen. Allerdings sind diese Projekt oft nur für Frauen, nicht aber für Männer.

Auch lesbische, schwule, transsexuelle, transgender und intersexuelle (LSBTTI) Menschen sind auf der Flucht. LSBTTI-Flüchtende müssen in Erstaufnahmestellen und Asylunterkünften Diskriminierung und Gewalt fürchten.

Die ASF fordert für Frauen und Menschen nicht heterosexueller Geschlechtsidentität adäquate Schutzräume und Unterbringungsmöglichkeiten.

Das für geflohene Menschen eingesetzte Personal inklusive der Dolmetscherinnen und Dolmetscher, ob in Unterkünften, Sozial- und Jugendämtern, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei den Ausländerbehörden muss für die besondere Situation von Frauen, auch Müttern mit Kindern und LSBTTI sensibilisiert werden.

Besondere Schutzbedürftigkeit von Alleinreisenden, alleinerziehenden und traumatisierten Frauen bei der Unterbringung bedarf der angemessenen Berücksichtigung.

Zusätzlich müssen für LSBTTI-Menschen flächendeckend niedrigschwellige Beratungsangebote und Informationsmaterialien noch vor Stellung des Asylantrags in den Muttersprachen der Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Antrag durch die AntragstellerInnen zurückgezogen.

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