Ä2 zum 72/I/2022

Status:
Annahme

komplett neuer Antragstext:

Sowohl die Corona-Krise, als auch das vergangene Jahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Bund und die Länder finanzpolitisch handlungsfähig sind. Diese Handlungsfähigkeit gilt es zukünftig zu bewahren und gleichzeitig den Parlamenten das volle Budgetrecht über die jährlichen Ausgaben einzuräumen.  Die Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form ist dysfunktional. Seit ihrer Einführung musste wiederholt auf den grundgesetzlich verankerten Ausnahmetatbestand der außergewöhnlichen Notlage zurückgegriffen werden. Die Ausnahme ist in den letzten Jahren zur Regel geworden.  Die bestehenden Regelungen müssen einer grundlegenden und kritischen Evaluation unterzogen werden. Stellt sich danach heraus, dass die Schuldenbremse ein ungeeignetes Mittel ist, so sind die Konsequenzen daraus zu ziehen und eine Überarbeitung der Schuldenbremse durchzuführen, die für die Gewährleistung solider Staatsfinanzen in Ansehung europäischer Fiskalregeln steht. Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung. Kurzfristig fordern wir die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse über das Jahr 2022 hinaus. Davon unberührt bleibt das langfristige Ziel, die Art. 109, 115 GG zu überarbeiten. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie die brandenburgischen SPD-Abgeordneten und Mitglieder im Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen Evaluation und erforderlichenfalls Streichung einsetzen. Analog sind die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des Art. 103 der Brandenburgischen Landesverfassung sowie §§ 18, 18a und 18b der Landeshaushaltsordnung, welche ebenfalls in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher Ausgaben vorsieht, auf Basis dieser kritischen Evaluation bei Bedarf umzugestalten. Die sozialdemokratische Fraktion im brandenburgischen Landtag soll sich um die entsprechenden Anpassungen bemühen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission (Kein Konsens)