Ä1 zum 12/I/2022

Änderung der Überschrift in „Ein Maßnahmepaket für mehr interkulturelle Vielfalt in den Landesbehörden“

Der Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, ein Maßnahmenpaket für die Förderung interkultureller Vielfalt in den Landesbehörden zu erarbeiten und zu beschließen. Hierbei sollen die rechtlichen Möglichkeiten zur Überarbeitung der Einstellungskriterien für eine Neueinstellung geprüft werden. Im Vordergrund sollen Maßnahmen stehen, die Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Migrantinnen und Migranten abbauen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst für kulturelle Vielfalt sensibilisieren. Auf der anderen Seite soll das Interesse von Migrantinnen und Migranten an einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst geweckt werden. Um die Erkenntnisse über den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst zu erweitern, soll eine regelmäßige, anonymisierte Vollerhebung durchgeführt und veröffentlicht werden.

Begründung:

In Brandenburg gibt es zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit einem Migrationshintergrund. Angesichts des demografischen Wandels und einem massiven Mangel an Fachkräften müssen sich die Behörden in all ihren Gliederungen (Land und kommunale Familie) bei Neueinstellungen auch der kulturellen Vielfalt öffnen. Gemischte Teams werden in der freien Wirtschaft schon lange als erfolgreicher und effizienter beschrieben. Auch der öffentliche Dienst mit seinen eher monolithischen Personalkörpern könnte hier unter vielen Aspekten profitieren.  Dazu bedarf es Veränderungen in der Einstellungsmethodik und Analyse der Neubewerber. Die jetzigen Verfahren sind stark auf die deutsche Sprache und Kultur fokussiert. Diese Kriterien müssten abgewandelt und erweitert werden (Zum Beispiel durch zusätzliche Sprachen in den verfügbaren Feldern, um andere uns zur Verfügung stehende Sprachen und Kulturen zu nutzen und sie zu einer reichhaltigen Quelle für alle zivilgesellschaftlichen und kulturneutralen Intelligenztests zu machen).

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)