65/I/2022 Unabhängige jährliche technische Überprüfung für alle EE-Anlagen

Status:
Ablehnung

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, aus aktuellem Anlass dafür Sorge zu tragen, dass die Landesregierung und der Bund unverzüglich für Windenergieanlagen und andere erneuerbare Energie-Erzeugungs-Anlagen einschließlich deren Schaltanlagen eine jährliche unabhängige TÜV-Pflicht einführt. Ganz offensichtlich hat die bisherige Eigenprüfung versagt. Jeder PKW hat eine TÜV-Pflicht! Im Zuge des geplanten massiven Ausbaus entsprechend Osterpaket, d.h. dem „überragendem öffentlichem Interesse“ daran, steht dabei u.a. die SF6-Leckrate der Netzschalter im Fokus. Aufgrund der extremen Klimawirksamkeit – 23.500-mal stärker als CO2 – dieses Schutzgases ist es in der Lage, die CO2-Einsparung der erneuerbaren Energien vollständig zu kompensieren. Es tritt eine starke Akkumulation in der Atmosphäre ein, denn die Halbwertszeit von SF6 beträgt 3.000 Jahre. Die EU will den Einsatz erst 2030 verbieten. Das kommt für Deutschland viel zu spät.

Begründung:

Alle erneuerbare Energie erzeugenden Anlagen besitzen Netzabschalter im Mittelspannungsbereich.  Beim Abschaltvorgang – also z.B. immer bevor das Windrad auf eine veränderte Windrichtung eingestellt wird – käme es dabei in der freien Atmosphäre zu einem Abriss-Lichtbogen. Diesen löscht man mit dem Schutzgas Schwefelhexafluorid (kurz SF6 genannt). Das ist jedoch das Gas mit dem höchsten Klimaeffekt – 23.500-mal – stärker als CO2. Hinzu kommt die hohe Verweilzeit in der Atmosphäre – Halbwertszeit 3.000 Jahre, d.h. nach dieser Zeit ist die Hälfte abgebaut. Zudem reichern sich nach Gebrauch giftige Zersetzungsprodukte an. Die Deutsche Umwelthilfe hat diese Fakten kürzlich ins Bewusstsein gebracht. Bekannt sind sie schon seit geraumer Zeit. Es wurde daher bei allen Windkraft-Produzenten nach SF6 gefragt. Geantwortet hat lediglich VESTAS. Es handele sich um ganz geringe Mengen. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes ist Deutschland der in Europa größte Emittent von SF6. 2021 haben Wissenschaftler verschiedener Universitäten nachgemessen und gefunden, dass die Menge des SF6 in der Atmosphäre über Deutschland deutlich höher ist als vom Umweltbundesamt vermutet wurde.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Eine jährliche TÜV-Pflicht für alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, was der Bezug der Zeilen 9 ff. dazu ist.

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