75/I/2022 Umsetzung eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan

Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung sowie die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan einzusetzen. Dieses soll in Ergänzung zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, das am 17.10.2022 vorgestellt wurde, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, afghanischen Staatsangehörigen Schutz zu gewähren. Eine Voraussetzung dafür soll sein, dass deren Angehörige oder Dritte bereit sind, deren Aufenthalt in Deutschland voll umfänglich zu finanzieren und als Nachweis eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Begründung:

Am 17.10.2022 haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Außenministerin Annalena Baerbock das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vorgestellt. Zielgruppe sind Afghanische Staatsangehörige in Afghanistan, die u.a. durch ihren Einsatz für Frauen- und Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung usw. individuell besonders gefährdet sind. Um darüber hinaus afghanischen Menschen, die bereits in Deutschland sind, die Möglichkeit zu geben, ihre Angehörigen nachzuholen, wurde angekündigt, dass anders als bisher Landesaufnahmeprogramme durch das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) freigegeben werden.  Die brandenburgische Landesregierung soll sich somit den Ländern Berlin, Thüringen, Hessen und Schleswig-Holstein anschließen, die bereits sogenannte „Einvernehmensbitten“ zu entsprechenden Landesaufnahmeprogrammen gestellt haben. Hierbei handelt es sich um ein Format, das auf Bundesebene bereits für Syrerinnen und Syrer Anwendung fand. Durch die hohe Eigenverantwortung würden finanzielle Belastungen des Staates weitgehend vermieden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Klärung, ob die Beteiligung am Bundesaufnahmeprogramm oder unabhängig davon ein Landesaufnahmeprogramm gefordert wird.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
In Bearbeitung Das Land Brandenburg unterstützt den Bund bei der Aufnahme von afghanischen Ortskräften und deren Familienangehörigen auf der Grundlage des § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 werden über § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes neben den afghanischen Ortskräften auch besonders gefährdete afghanische Personen (zum Beispiel Menschenrechts‐ und Frauenrechtsaktivisten, Journalisten etc.) in Deutschland aufgenommen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 19. Dezember 2022 eine Anordnung gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 in Verbindung mit § 24 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan erlassen. Ein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige existiert im Land Brandenburg nicht und ist seitens des zuständigen Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) auch nicht vorgesehen. Das MIK hat im Rahmen der Umstrukturierung der Erstaufnahmeeinrichtung Doberlug-Kirchhain zugesagt, hier prioritär Aufnahmeplätze für afghanischen Ortskräfte vorzuhalten, um diese besser betreuen zu können und ihnen ein Erstaufnahmeverfahren zu ersparen. Die SPD-Landtagsfraktion wird diese Zusage im Rahmen der parlamentarischen Arbeit stets prüfen und einfordern.
Überweisungs-PDF: