Die SPD Brandenburg setzt sich für eine Gleichstellung aller Vertreter*innen der Ersatzschulen in den Kreisräten, Kreisschulbeiräten und dem Landesschulbeirat gemäß dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg ein.
Begründung:
Derzeit wird Vertreterinnen und Vertretern von Ersatzschulen das Stimmrecht in allen nach Teil 12 des Schulgesetzes Brandenburgs bestimmten Gremien durch eben dieses Gesetz verwehrt.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:
Stimmberechtigt sind nur Vertreter*innen von Schulen, die das MBJS gestaltet. Ansonsten gibt es die Möglichkeit eines Gaststatus.
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