Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass Landeslizenzen für durch das MBJS oder eine dafür geschaffene Einrichtung geprüfte Lernsoftware und digitale Kommunikationstools insbesondere für die Kernfächer beschafft und den Schulen über die Schulcloud zur Verfügung gestellt wird und
Fortbildungsangebote zur digitalen Bildung zentral gesteuert und finanziert werden, deren Durchführung aber dezentral an den Schulen mit der dort jeweils konkret vorhandenen Technik und in Hinblick auf die spezifischen pädagogischen Bedarfe stattfindet
Mit der Prüfung des unübersehbaren Marktes an digitalen Unterrichtsmaterialien und -tools sind die einzelnen Schulen i.d.R. überfordert. Das bisherige System, welches auf Lehrbücher ausgelegt ist, passt schlicht nicht in die digitale Welt. Der Erwerb von adressatengerechter Software über Landeslizenzen wäre nicht nur ökonomisch vorteilhafter als zahlreiche einzelne Schullizenzen, sondern bietet darüber hinaus die Chance, einige leistungsstarke Tools flächendeckend als Standard in allen Schulen zu setzen. Auch der Einsatz von fächerübergreifenden Tools wird so erleichtert. Die Software muss hierbei endlich dieselbe Priorität wie die Anschaffung von Hardware genießen. Die Schulcloud bietet eine gute Basis für den Einsatz von Lernsoftware.
Die meisten Lehrkräfte haben angesichts der Herausforderung digitalen Distanzlehrens während der Pandemie mehr oder weniger erfolgreich improvisiert, da sie die vielfach bereits weit gediehenen Angebote und Potenziale digitaler Unterrichtsentwicklung in ihren Fächern kaum kannten, geschweige denn systematisch gestalten konnten. Auch heute ist nicht davon auszugehen, dass die Möglichkeiten digitaler Bildung von allen Lehrkräften voll ausgeschöpft werden. In der Lehrkräfteaus- und fortbildung muss der digitalen Unterrichtsentwicklung daher ein viel höherer und systematischerer Stellenwert eingeräumt werden. Dabei ist zu bedenken, dass die konkreten technischen Ausstattungen der Schulen und die Kompetenzen und Bedarfe der Lehrkräfte so heterogen sind, dass pauschale Fortbildungen ihre Wirkung in den Schulen kaum entfalten können. Daher muss das Land zentral gesteuerte Fortbildungsangebote bereitstellen, die aber dezentral an den Schulen (mit der dort jeweils konkret vorhandenen Technik und den pädagogischen Bedarfen) durchgeführt werden.
Hier sind bereits die Inhalte der Anträge 32 und 33 enthalten, die damit vom Antragsteller zurück gezogen wurden.