12/I/2015 Erstattung der Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Kommunalen Träger dieser Aufgaben in Brandenburg

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Status:
Überweisung

Den Kommunalen Trägern in Brandenburg sind die gesamten entstehenden Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land Brandenburg zu erstatten.

Die rechtlichen Vorschriften, die bisher die Kostenerstattung regeln (u. a. das Landesaufnahmegesetz und die Erstattungsverordnung), sind entsprechend der eintretenden Kostenentwicklung durch Preissteigerungen und Entwicklung der Gehälter anzupassen und laufend fortzuschreiben. Eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Pauschalierung ist möglich.

Die bei den Trägern z. B. in den Verwaltungen entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die zu bewältigenden Aufgaben und die Personalkosten für begleitende Maßnahmen sowie die Aufwendungen für ehrenamtliche Leistungen sind den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und zu berücksichtigen.

Begründung:

Eine ausreichende Finanzierung der im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen entstehenden Kosten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration dieser Menschen. Es ist als Investition in und für die Zukunft zu verstehen.

Die finanziellen Belastungen für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nicht nur einigen kommunalen Trägern überlassen werden. Sie sind daher vollumfänglich vom Land zu tragen. Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, sollte das Land Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern darauf dringen, dass die Kosten vom Bund getragen werden bzw. die vom Bund ausgereichten Mittel vollständig weitergeleitet werden.

Die volle Kostenübernahme wird bereits in einigen Ländern praktiziert (z.B. Bayern, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg und Bremen).

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion, Landesvorstand
Stellungnahme(n):

Stellungnahmen und abschließende Beschlussfassung

Landtagsfraktion
Der Gesetzesentwurf zum Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) lag dem Landtag Brandenburg seit Ende November 2015 vor. Seit dem 3. Februar 2016 lag dem Landtag die dazugehörige Rechtsverordnung als Entwurf vor. Am 15. März 2016 wurde das Gesetz im Plenum verabschiedet werden und ist am 1. April 2016 in Kraft getreten (GVBl.I/16, [Nr. 11]).

Landesvorstand
Der Landesvorstand der SPD Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 16. April 2016 mit dem Antrag des SPD-Unterbezirks Dahme-Spreewald beschäftigt. Auf Beschluss des Landesvorstands der SPD Brandenburg wurde der Antrag als erledigt erklärt.

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen