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- Die SPD-geführte brandenburgische Landesregierung möge für die Monate zwischen Dezember und März einen Abschiebestopp gegenüber ausreisepflichtigen Staatsangehörigen jener Länder verhängen, in die eine Abschiebung aufgrund der dortigen kalten Witterungsbedingungen unzumutbar wäre, um so ihre Rückführung für diesen Zeitraum auszusetzen.
- Der Landesinnenminister Brandenburg wird aufgefordert, Entscheidungen der Härtefallkommission in der Regel zu respektieren.
- Trennungen von Familien mit Kindern sollten in jedem Falle vermeiden werden. Die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sollten ihre Situation sorgfältig prüfen.
Zwar ist der Sommer in diesem Jahr in die Verlängerung gegangen, doch darf darüber nicht vergessen werden, dass es im Winter zu unzumutbaren Situationen kommen kann, wenn Geflüchtete abgeschoben werden.
Um dagegen ein humanitäres Zeichen zu setzen, ist ein Abschiebestopp im Winter notwendig.
Hier ist es wichtig, vor allem die Einzelfälle der Geflüchteten ausreichend zu prüfen. In der Vergangenheit hat sich dazu auch eine Härtefallkommission mit den Schicksalen von Geflüchteten, die in Brandenburg angekommen sind, beschäftigt.
„Die Härtefallkommission prüft im Einzelfall, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Wenn mindestens zwei Drittel der Kommissionsmitglieder feststellen, dass die Besonderheit des ausländerrechtlichen Einzelfalls die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt, richtet die Kommission ein Härtefallersuchen an die für Inneres zuständige oberste Landesbehörde.“ (http://www.mik.brandenburg.de/de/haertefallkommission)
Leider wurden die Voten der Härtefallkommission in den meisten Fällen vom Landesinnenminister übergangen und das, obwohl die Verordnung für die Kommission bereits sehr streng ist und hohe Hürden legt.
Es führt bei Bürgerinnen und Bürgern zu Unmut und konterkariert die Arbeit der Härtefallkommission und die von Engagierten, wenn insbesondere sozial integrierte Familien trotz des Votums der Härtefallkommission abgeschoben werden sollen.
Begründung:
- Der Innenminister ist demokratisch legitimiertes Organ, die Härtefallkommission nicht.