- Abschaffung des DRG-Systems, um es in enger Abstimmung mit der Bundes-SPD und den Sozialpartnern durch ein System aus Vorhaltepauschalen abzulösen,
- Bezahlung aller Krankenhausangestellten entsprechend des geltenden Tarifs in ihren jeweiligen Branchen oder vergleichbar,
- Ausgleichsfinanzierung der Betriebskosten durch das Land Brandenburg bei Bedarf,
- Erhöhung der Investitionspauschalen, um den realen Investitionsbedarf zu decken.
Bezüge:
- Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG)
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
- Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (BbgKHEG)
- Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung – BbgKHEGIPV)
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Haushaltsplan des Jahres 2022
- PRO Klinik Holding GmbH, Wirtschaftsplan des Jahres 2022
- Land Brandenburg, Haushaltsplan 2022
- Marburger Bund: Zukunft der Krankenversorgung aus ärztlicher Sicht. Positionspapier des Marburger Bundes, vom 17. September 2020
Die Ökonomisierung des Gesundheitssystems, die seit der Vereinigung der ehemals zwei deutschen Staaten zu beobachten ist, hat zur schwerwiegenden Schädigung desselben geführt. Die personelle wie materielle Ausstattung unserer Krankenhäuser ist nurmehr in Teilen am Wohl des/der Patient*in ausgerichtet, sondern sie folgt primär wirtschaftlichen Sachzwängen (6). Die Betriebskosten der Krankenhäuser können oftmals von ihren Trägern nicht aufgebracht werden (5), und die Investitionspauschalen, die das Land Brandenburg den Krankenhäusern zahlt (7), sind in ihrer Summe viel zu wenig und werden oftmals noch von den Krankenhausträgern zweckentfremdet, um die laufenden Kosten zu decken.
Das System aus Fall- und Investitionspauschalen (1, 2, 4) setzt dem Gesundheitssektor die völlig falschen Anreize, da es lediglich auf eine monetäre Gewinnmaximierung hinausläuft; das Angebot folgt dem wirtschaftlichen Nutzen. Gleichzeitig werden Leistungen, die von der Gesellschaft dringend benötigt werden, sich aber nicht im selben Umfange rentieren, nicht länger angeboten oder nur vereinzelt, an wenigen Standorten durchgeführt. Hier ist exemplarisch die Geburtshilfe oder auch die Neurochirurgie zu nennen. Letztere ist für die Versorgung von schwer Kopfverletzten unverzichtbar, die Unfälle lassen sich aber nicht planen; Hirntumore sind glücklicherweise auch nicht häufig, was eine flächendeckende Behandlungsmöglichkeit dieses Krankheitsbildes aber nicht weniger geboten macht. Wegen des chronischen Mangels an Personal, das aus Gründen der Kostenminimierung nicht in befriedigendem Umfang zur Verfügung steht und noch dazu teilweise nicht einmal nach Tarif bezahlt wird, fallen Leistungen unter Umständen in Gänze aus (wie im Juli dieses Jahres im Klinikum Luckenwalde mit dem Kreißsaal geschehen), oder die bedürftigen Menschen müssen nicht unerhebliche Anfahrwege und Wartezeiten in Kauf nehmen. Dies wirkt sich negativ auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aus und senkt ihr Vertrauen in den Staat.
Im Gegensatz dazu würde ein System aus Vorhaltepauschalen den Staat dazu ermächtigen, das Fähigkeitsprofil der Krankenhäuser in Qualität und Quantität an einem Soll auszurichten, dem die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen zugrunde lägen und welches die vom Land erdachten Entwicklungspläne für die jeweiligen Regionen mit einbezöge (8).
Darüber hinaus ist der Umstand, dass Krankenhäuser, die sich in öffentlicher Hand befinden, nicht nach geltendem Tarif bezahlen, nicht hinnehmbar. In Art. 2 Nr. 21 lit. c GVWG wird eindeutig festgelegt, dass Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden dürfen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder mindestens in derselben Höhe bezahlen. Dass dem Staat nicht gelingt, was er von privaten Anbietern vorbehaltlos einfordert, ist nicht hinzunehmen; dass eine Gewerkschaft ein öffentliches Krankenhaus bestreiken muss, um Bundesrecht durchzusetzen, wie in Ostprignitz-Ruppin geschehen, ist ein Armutszeugnis. Allerdings trifft den Landkreis hieran nicht die Schuld: Wie aus seinem Haushaltsplan hervorgeht (5), verfügt er tatsächlich nicht über die erforderlichen Mittel.
Zieht man hingegen den Haushaltsplan des Landes Brandenburg (7) zu Rate, so sieht man, dass der Investitionsbedarf der Krankenhäuser winzig anmutet im Vergleich zu der Größe mancher Teilhaushalte des Landes. Insofern befinden wir, dass es sich hierbei um ein Allokationsproblem handelt: Das Land setzt hier die falschen Schwerpunkte, was zur Unterfinanzierung seiner Krankenhäuser führt. Dies ist fatal, ist die Gesundheit doch – mit Bildung und Sicherheit – die Grundlage dafür, dass Menschen sich in unserem Land niederlassen und ein erfülltes Leben genießen dürfen.
Deshalb fordern wir, der OV Temnitz, den Landesparteitag dazu auf, unserem Antrag stattzugeben.
und Landtagsfraktion