Antragsbuch Seite 66, Zeilen 17 bis 22: Streiche im Punkt 1 den 2. Satz:
- Die Landesregierung verpflichtet sich, in geeigneter Form, zur Veröffentlichung der Zahlen zur Häufigkeit, Dauer und den vorliegenden Rechtsgründen für Zwangsunterbringungen, Zwangsmedikation und Fixierungen in den jeweiligen Einrichtungen. Damit ermöglicht sie, dass Patient*innen und Angehörige einen Überblick über die Versorgungsqualität im Land Brandenburg gewinnen und erhöht weiter den Druck, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)