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Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck für eine Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene einzusetzen, die das Grundrecht auf Asyl und die Menschenwürde achtet.
Hierzu ist insbesondere das Dublin III Verfahren zunächst auszusetzen und schließlich durch eine Verteilung der Flüchtlinge auf alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union zu ersetzen. Sollte eine Einigung mit allen EU-Staaten nicht möglich sein, soll dies zunächst im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit der „willigen“ EU-Staaten erfolgen.
Das Scheitern von Dublin III ist spätestens mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Abschiebeverbot nach Ungarn, Italien und Griechenland für Familien klar. Darüber hinaus handhabt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Regelung mittlerweile sehr ambivalent.
Das Fehlgehen dieses Instrumentes zur Regelung der Zuständigkeit für Asylsuchende zeigt sich insbesondere dann, wenn man die Bemühungen der Europäischen Kommission betrachtet, 40.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere Mitgliedsstaaten zu verteilen. Deutschland hat sich hier zur Aufnahme von 8.000 Flüchtlingen bereiterklärt. Parallel würden dieses Jahr aber vermutlich mindestens genauso viele Flüchtlinge nach dem Dublin III Verfahren aus Deutschland eben in diese Länder abgeschoben. Ohne das oben genannte Urteil wären das sicherlich noch viel mehr. Beispiele solcher Abschiebungen zeigen zudem, dass bereits kurze Zeit später die Asylsuchenden wieder in Deutschland sind, da sie in den nach Dublin III zuständigen Staaten aktuell zumeist keine Möglichkeiten haben, Asyl zu beantragen und auf der Straße leben würden.