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Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert:
- Sich noch deutlicher als bisher für eine zügige und deutliche Verbesserung des SPNV- und ÖPNV-Angebotes in Brandenburg einzusetzen.
- Das von der Bundes-SPD zur Zukunftsmission erklärten Aufgabe der Schaffung des modernsten Mobilitätssystems in Europa ohne Einschränkung auch in Brandenburg umzusetzen. (Zitat: „Wir werden die Verkehrswende voranbringen und bis 2030 das modernste und klimafreundlichste Mobilitätssystem Europas aufbauen.“)
- Die aktuell anstehenden Verhandlungen der Landesregierung mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ zur Schaffung eines moderner Mobilitätsgesetzes progressiv mitzugestalten und das Gesetz in den Haushaltsplänen des Landes der Jahre 2022 ff. ausreichend zu dotieren.
- Die durch die Bundes-SPD im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2021 abgegebene Mobilitätszusage auch im Rahmen des neuen Brandenburger Mobilitätsgesetzes, des zu novellierenden Landesnahverkehrsplanes und weiterer Fachplanungen und Verordnungen auch in Brandenburg zügig umzusetzen. (Zitat: „Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie: Jede*r Bürger*in – in der Stadt und auf dem Land – soll einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben.)
- Kurz- und mittelfristig dafür Sorge zu tragen, dass auf den stark frequentierten und häufig überlasteten SPNV-Relationen deutliche Kapazitätserhöhungen und bessere Takte durch den Aufgabenträger Land Brandenburg, dies in enger Abstimmung insbesondere mit dem Land Berlin, bestellt und realisiert werden. Besondere Rücksicht ist auf die Stoßzeiten im Berufsverkehr, in den Ferienzeiten und bei Schienenersatzverkehr zu nehmen.
- Die für das zukunftsweisende Programm i2030 notwendigen Planungsmittel und die beim Land Brandenburg und seinem Dienstleister VBB notwendigen Planungskapazitäten in den Haushaltsplänen 2022 ff. des Landes abzusichern.
- Rechtszeitig dafür Sorge zu tragen, dass die i2030-Maßnahmen nach Vorlage des Baurechtes unverzüglich begonnen werden können. Hierzu sind neben EU- und Bundesmittel sowie Mitteln der Eisenbahninfrastrukturunternehmen auch Ko-Finanzierungsmittel des Landes (wenn notwendig) zum Einsatz zu bringen.
Bisher geht die Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms i2030 sehr zögerlich voran. Die Erreichung der Ziele ist ohne zusätzliche Anstrengungen nicht mehr in vollem Umfang möglich. Die Sichtweise aus der Landeshauptstadt heraus ohne ausreichende Beteiligung der Landkreise und Kommunen muss ein Ende haben.
Bei den derzeit geltenden Rahmenbedingungen für Investitionen in die Infrastruktur aber auch bei der Beschaffung von Fahrzeugen muss sofort gehandelt werden. Eine Umsetzung der Wahlziele der Bundes-SPD ist sonst nur ein Lippenbekenntnis ohne Chance der zeitgerechten Umsetzung. Dabei sollte sich Bund und Land nicht nur auf Gesetzesänderungen zum Planrecht verlassen, da die Durchsetzung auch ihre Zeit braucht. Dann verlorene Zeit.
Bei der Formulierung zum Mobilitätsgesetzes, des zu novellierenden Landesnahverkehrsplanes sollte von einer drastischen Veränderung der Mobilitätsentwicklung ausgegangen werden. Daraus sind dann die Beförderungsziele abzuleiten, welche dann die Grundlage der Infrastrukturplanung bilden. Die derzeitigen Kriterien zur Versorgung in der Fläche sind überarbeitungsbedürftig und bedürfen somit auch zusätzlicher Subventionen. Derzeitige Relationen im Verkehr zwischen den Hauptzentren sind bereits jetzt im Berufsverkehr überdurchschnittlich ausgelastet und ermöglichen so gut wie keine Steigerungsmöglichkeiten in den Kapazitäten.
Zukünftig geplante Ausschreibungen /Vergaben von Verkehrsleistungen sind so zu gestalten, dass mehr Flexibilität in der Anpassung der Kapazitäten über die Vertragslaufzeit hinweg möglich ist. Hier kann man Beispiele aufnehmen.
Die Anstrengungen zur Beschaffung von zusätzlichen Mittel vom Bund oder der EU sind zu verstärken, da auch hier durch erhebliche bürokratische Antragsstellungen viel Zeit verstreichen kann.
Ohne das sofortige Umdenken und Handeln sind die im Bundeswahlprogramm getätigten Aussagen „Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu der die Bundesregierung ihren Beitrag leisten wird, die aber auch Länder und Kommunen in die Pflicht nimmt. …Der Bund wird durch Austauschprogramme seinen Beitrag leisten, damit alle neuen Busse und Bahnen bis 2030 in den Kommunen klimaneutral fahren und die vorhandenen Flotten modernisiert sind.“ nicht zu erreichen.
Die derzeitigen Planungs- und Realisierungszeiten erfordern den Abschluss aller Planungsvereinbarungen noch bis 2022. Die Finanzierung ist in den Haushaltsplänen sicher zu stellen.
Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert:
- Sich noch deutlicher als bisher für eine zügige und deutliche Verbesserung des SPNV- und ÖPNV-Angebotes in Brandenburg einzusetzen.
- Das von der Bundes-SPD zur Zukunftsmission erklärten Aufgabe der Schaffung des modernsten Mobilitätssystems in Europa ohne Einschränkung auch in Brandenburg umzusetzen. (Zitat: „Wir werden die Verkehrswende voranbringen und bis 2030 das modernste und klimafreundlichste Mobilitätssystem Europas aufbauen.“)
- Die aktuell anstehenden Verhandlungen der Landesregierung mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ zur Schaffung eines moderner Mobilitätsgesetzes progressiv mitzugestalten und das Gesetz in den Haushaltsplänen des Landes der Jahre 2022 ff. ausreichend zu dotieren.
- Die durch die Bundes-SPD im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2021 abgegebene Mobilitätszusage auch im Rahmen des neuen Brandenburger Mobilitätsgesetzes, des zu novellierenden Landesnahverkehrsplanes und weiterer Fachplanungen und Verordnungen auch in Brandenburg zügig umzusetzen. (Zitat: „Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie: Jede*r Bürger*in – in der Stadt und auf dem Land – soll einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben.)
- Kurz- und mittelfristig dafür Sorge zu tragen, dass auf den stark frequentierten und häufig überlasteten SPNV-Relationen deutliche Kapazitätserhöhungen und bessere Takte durch den Aufgabenträger Land Brandenburg, dies in enger Abstimmung insbesondere mit dem Land Berlin, bestellt und realisiert werden. Besondere Rücksicht ist auf die Stoßzeiten im Berufsverkehr, in den Ferienzeiten und bei Schienenersatzverkehr zu nehmen.
- Die für das zukunftsweisende Programm i2030 notwendigen Planungsmittel und die beim Land Brandenburg und seinem Dienstleister VBB notwendigen Planungskapazitäten in den Haushaltsplänen 2022 ff. des Landes abzusichern.
- Rechtszeitig dafür Sorge zu tragen, dass die i2030-Maßnahmen nach Vorlage des Baurechtes unverzüglich begonnen werden können. Hierzu sind neben EU- und Bundesmittel sowie Mitteln der Eisenbahninfrastrukturunternehmen auch Ko-Finanzierungsmittel des Landes (wenn notwendig) zum Einsatz zu bringen.