44/I/2021 Direkte Demokratie stärken - Online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen

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Status:
Überweisung

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung zur Einführung einer Internetanwendung auf, die es ermöglicht, Unterschriften für Volksinitiativen auch online zu sammeln sowie die Sammlung von Unterschriften für einen Volksbegehren auch außerhalb von Ämtern zu gestatten. Zusätzlich wird die Prüfung der Online-Unterschriftensammlung für Volksbegehren gefordert.

Begründung:

Erst kürzlich haben zwei Volksinitiativen in Brandenburg, die sich beide mit dem Thema Insektenschutz beschäftigten wieder gezeigt, wie groß das Interesse an direktdemokratischen Prozessen ist. Brandenburg hat von allen Bundesländern von 1946-2019 die drittmeisten Volksinitiativen von allen Bundesländern vorzuweisen und das obwohl diese erst seit 1992 möglich sind. Dies liegt neben einer regen politischen Beteiligung auch an den niedrigen Quoren, die wir für die Volksinitiativen ansetzen. Trotzdem ist eine Volksinitiative für die Initiator*innen weiterhin mit hohem Aufwand verbunden, nötig sind mindestens 20.000 Unterschriften. Diese Hürde erschwert es allen, die nicht in mitgliederstarken Organisationen oder Verbänden organisiert sind, erheblich, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Durch die Möglichkeit einer Online-Volksinitiative zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten ließe sich der Aufwand für die InitiatorInnen erheblich reduzieren, ohne dass die demokratische Hürde gesenkt werden müsste.

Analog und im Besonderen gilt dies auch für Volksbegehren. Denn in Brandenburg fanden zwar seit 1992 42 Volksinitiativen statt, jedoch kein einziger Volksentscheid. Dies liegt einerseits daran, dass viele Initiativen durchs Parlament angenommen werden. Allerdings liegen andererseits auch die Hürden für ein Volksbegehren und damit auch für einen Volksentscheid deutlich höher als für eine Volksinitiative. Es müssen mindestens 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Aufwand steigt also, zumal diese auf amtlichen Unterschriftenlisten geleistet werden müssen, also nicht mehr auf der Straße oder bei Veranstaltungen gesammelt werden dürfen. Allerdings liegen hier auch die Sicherheitsbedenken höher, da die Manipulation eines Volksbegehrens noch deutlich größere Auswirkungen hätte als die einer Volksinitiative.

Ziel sollte jedoch eine sichere Plattform nach Vorlage der Petitionsplattform des Bundestages sein, auf der jede*r Stimmberechtigte*r ihre*seine demokratischen Rechte unkompliziert und verbindlich wahrnehmen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Version der Antragskommission:

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten die Abgrenzung von parlamentarischer und direkter Demokratie besonders zu beachten.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: Ablehnung Das Online-Sammeln von Unterschriften zu Volksinitiativen ist aus Sicht der Fraktion nicht erforderlich. Die derzeitigen Hürden zum Einreichen der Unterschriften sind bereits so niedrig, dass die mit der Onlinesammlung einhergehenden Herausforderungen im Hinblick auf die Identitätsfeststellung der Unterschreibenden in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Es ist bereits jetzt möglich, sich die Unterschriftenlisten herunterzuladen und im Anschluss von Bürgerinnen und Bürgern unterschreiben zu lassen. Das Sammeln von Unterschriften außerhalb von Ämtern ist gem. § 17 Abs. 1 S. 2 VAGBbg bereits heute möglich. „Die Eintragungen können auch vor einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin, einem ehrenamtlichen Bürgermeister, einer Notarin, einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle geleistet werden…“ Ein Änderungsbedarf ist diesbezüglich nicht gegeben. Hinsichtlich der Möglichkeit der Online-Eintragung für Volksbegehren ist dies auch von der SPD-Landtagsfraktion gewollt und entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart.
Überweisungs-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen