44/II/2018 Teer gehört auf die Straße - Für ein Verbot von Tabakwerbung!

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Status:
Überweisung

Wir fordern die Bundesregierung auf, ein generelles Reklameverbot von Tabak, Rauchzubehör und elektronischen Zigaretten im öffentlichen Raum vor 2020 durchzusetzen.

Begründung:

Wie jede andere Werbung hat auch die Tabakreklame psychologische Einflüsse auf das Konsumverhalten der Betrachtenden. Insbesondere werden junge Menschen in der Öffentlichkeit zum Tabakgenuss animiert. Durch die Platzierung der Werbung an viel frequentierten Orten ist es oft gar nicht möglich, dieser auszuweichen. Die glücklichen Gesichter in der Werbung sollten nicht über die jährlich 700.000 Todesfälle durch Tabakkonsum innerhalb der EU hinwegtäuschen. Obwohl jeder weiß, dass Tabakkonsum in aktiver als auch in passiver Form schädlich ist, können die Firmen weiterhin ungehindert für ihre Produkte werben. Als einziges EU-Land ist in Deutschland Tabakwerbung in der Öffentlichkeit noch gestattet. Deutschland hatte sogar noch im Jahr 2003 gegen eine europäische Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion

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