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In Zukunft sollen höchstens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des gesamten Landesvorstandes zur Gruppe der Abgeordneten des Bundes- oder Landtages, der Minister/-innen oder Staatssekretäre/Staatssekretärinnen des Bundes oder des Landes, der kommunalen Wahlbeamten sowie zur Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder Beamtinnen und Beamten der kommunalen Kernverwaltung gehören. Dabei soll man sich an der Ausführung „Überprüfung der Angemessenheit des Stellenbestandes anhand von Stellenvergleichen für kreisangehörige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften“ von Hiebel und Götz orientieren.
Um die SPD wieder als Volks- und Brandenburg-Partei stärker in der Gesellschaft zu verankern, müssen auch alle gesellschaftlichen Gruppen im Landesvorstand vertreten sein. Es ist unverzichtbar, die breite Kompetenz und das Problembewusstsein möglichst aller gesellschaftlichen Gruppen im Landesvorstand zu integrieren.