Für die Entlastung der bereits tätigen Fachkräfte kommt die stärkere Nutzung des § 10 (3) (Ehrenamtliche Arbeit und Unterstützungskräfte) des Kindertagesstättengesetzes in Betracht.“
Begründung:
Durch die Änderung Seite 15 Zeile 4 – 9 dort rausgefallen (Zeile 7 – 9) und hier neu eingefügt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme