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76/I/2016 Initiativantrag: „Rente sichern – Altersarmut verhindern“

15.10.2016

Die SPD bekräftigt und fordert den SPD Landesvorstand auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird.
  2. langfristig das Rentenniveau stabilisiert und dabei 50 % des Bruttoverdienstes angestrebt wird.
  3. weiter wirksame Maßnahmen gegen drohende Altersarmut ergriffen werden.

Ä01 zum 01/I/2016

15.10.2016

Ersetze Seite 3 Zeile 14 -31 durch:

Die von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten über Jahrzehnte gestaltete Brandenburger Bildungspolitik hat auf viele Fragen und Probleme überzeugende Antworten gefunden. Hier seien exemplarisch Kleine Grundschulen, flexible Eingangsstufen, Ganztagsschulangebote, Oberstufenzentren, die das Abitur anbieten, und eine deutlich verbesserte Schüler-Lehrerrelation genannt.

Besonders durch die Stärkung der Schulzentren haben wir die Bildungschancen der Kinder verbessert. In Brandenburg gibt es derzeit 36 Schulzentren. Das sind Zusammenschlüsse von Grundschulen mit Ober – oder Gesamtschulen. In diesen Schulzentren können Schülerinnen und Schüler bis zur 10. oder bis zur 13. Klasse gemeinsam lernen, ohne die Schule wechseln zu müssen. Diese Strukturen wollen wir in den nächsten Jahren weiter ausbauen, um allen Brandenburger Schülerinnen und Schülern langes gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Schulstandorte müssen dabei erhalten bleiben. Für den ländlichen Raum sollte deshalb nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

Wir werden aktiv für Schulzentren zwischen Grund- und allen weiterführenden Schulen werben, um die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozio-ökonomischen sowie kulturellen Herkunftsumfeld zu verringern und die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land Brandenburg zu stärken. Dabei werden wir auf einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten setzen. Die Schulzentren sollen eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften erhalten; für notwendige bauliche Veränderungen wird es Zuschüsse vom Land geben.

 

Ä01 zum 16/I/2016

15.10.2016

Ersetze den gesamten Antragstext wie folgt:

„Die SPD Brandenburg spricht sich im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform dafür aus, dass die staatliche Schulaufsicht durch Schulämter ausgeübt wird, deren örtliche Zuständigkeit sich jeweils auf das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erstreckt. Die Schulämter sollen dabei – entsprechend dem bis 2001 geltenden, bewährten System – von einer Doppelspitze aus Landrat/Landrätin und Schulrat/Schulrätin geführt werden.

Bei Zuordnung der Schulaufsicht an die Kreise soll eine landesweite Vertretungsreserve oder Vertretungskooperation die Nutzung von Größenverteilungen in der Sicherstellung einer flexiblen und adäquaten Personalausstattung für die brandenburgischen Schulen weiter gewährleisten.“

Ä01 zum 58/I/2016

13.10.2016

Ersetze: „Die Kosten für die Ausbildung teilen sich der Landesverband und die SPD-Unterbezirke.“

durch: „Die entstehenden Kosten könnten aus dem Ideenfonds der SPD finanziert werden.“

Ä04 zum 27/I/2016

13.10.2016

Ersetze: „dieser Verordnung“

durch: „dieses Gesetzes“

Ä03 zum 27/I/2016

13.10.2016

Ersetze: „§ 1 Abs. 1 der BbgKHV besagt: „Diese Verordnung gilt für alle natürlichen Personen, die wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung nach Maßgabe von § 3 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren für die mündliche Kommunikation einen Anspruch auf Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers für die Deutsche Gebärdensprache, für lautsprachbegleitende Gebärden oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen haben (Berechtigte).“

durch: „§ 7 des BbgBGG regelt das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und weist aus, dass das Land die entstehenden Kosten trägt.“

Ä02 zum 27/I/2016

13.10.2016

Ersetze den gesamten Antragstext durch:

„Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) dahingehend zu öffnen, dass politische Sitzungen (wie z.B. eine Ortsvereinssitzung einer demokratischen politischen Partei) oder Sitzungen von z.B. gemeinnützigen Vereinen und allgemein Sitzungen von ehrenamtlich Aktiven mit Verwaltungsverfahren gleichgestellt und als solche angesehen werden.“

Ä01 zum 27/I/2016

13.10.2016

Ersetze: „BbgKHV für politische Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement öffnen“

durch: „BbgBGG für politische Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement öffnen“

Ä01 zum 20/I/2016

13.10.2016

Ersetze den gesamten Antrag durch:

Polnische Kultur verstehen – Polnischunterricht stärken

Wir fordern die Landesregierung auf, sich noch stärker als bisher für die Förderung des Polnischunterrichts in Brandenburg einzusetzen. Dazu müssen mehr Möglichkeiten für das Erlernen der Polnischen Sprache geschaffen werden. Wir fordern, dass an mindestens 20 Prozent der weiterführenden Schulen die polnische Sprache als (mindestens zweite) Fremdsprache oder mindestens als reguläre Arbeitsgemeinschaft angeboten wird.

Darüber hinaus sollte insbesondere im grenznahen Raum Polnisch als Begegnungssprache an Grundschulen angeboten werden.

Die Landesregierung sollte sich außerdem dafür einsetzen, dass auch die Volkshochschulen im ganzen Land möglichst regelmäßig Polnischkurse anbieten.

Weiterhin sollten diese Maßnahmen von der Kampagne zur Förderung des Polnischlernens begleitet werden, welche die Vorteile von Polnischkenntnissen im Grenz- und Transitland auf kommunikativ ansprechende Weise verdeutlicht. Hierzu sollen durch die SPD-geführte bis zum 4. Quartal 2017 auch Vorschläge erarbeitet werden, wie der Schüler*innenaustausch und die Schulpartnerschaften mit der Republik Polen so intensiviert werden können, dass ein breites Verständnis der polnischen Kultur Schüler*innen vermittelt werden kann.

Die SPD-geführte Landesregierung wird weiterhin aufgefordert bis zum 4. Quartal 2017 eine Analyse zum Status quo ante des Vermittlungsstandes der polnischen Kultur und Sprache vorzulegen und daraus Maßnahmen der Wissensvermittlung auch für Heranwachsende Studierende und Erwachsene abzuleiten.

Ä02 zum 57/I/2016

13.10.2016

Ersetze: „Vor dem Landesparteitag 2017 sind die Ergebnisse der Vor-Sitze an die Unterbezirke zu melden. Zum Landesparteitag 2017 wird dann eine Auswertung erfolgen.

Vor dem nächsten Landesparteitag wird es hierzu eine Evaluierung und Auswertung der Gründe geben, warum die Quote von 50% in den Ausschussvorsitzen nicht erreicht wurde.“

durch: Zum Landesparteitag 2017 soll das angestrebte Ziel einer paritätischen Besetzung überprüft werden.“