49/I/2016 W-LAN in öffentlichen Einrichtungen

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Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, nach der Novellierung der Störerhaftung durch den Deutschen Bundestag in diesem Jahr, den Ausbau von WLAN-Netzen nicht nur indirekt zu fördern, sondern auch selbst qua Gesetz in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes kostenlose öffentliche Hotspots für den Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Vor dem Zugang soll ins Netz soll aus Sicherheitsgründen gleichzeitig auf die Gefahren nicht verschlüsselter Verbindungen hingewiesen werden.

Begründung:

Ein kostenloses WLAN-Angebot ist heute bereits in vielen Ländern eine Selbstverständlichkeit. Freies Internet an öffentlichen Plätzen ist auch eine soziale Frage, die durch die kommerziellen Anbieter bisher nicht abgedeckt wird. Es gibt zwar bereits nicht kommerzielle Initiativen wie z.B. Freifunk Potsdam, oder kommerzielle Anbieter wie Kabel-Deutschland, die vereinzelt freies W-LAN in Potsdam zur Verfügung stellen, und auch die Medienanstalt Berlin Brandenburg fördert den Ausbau von Hotspots, jedoch sind wir mit diesen Angeboten noch weit von einer flächendeckenden WLAN-Versorgung entfernt. Diese wird jedoch gerade im Hinblick auf den jährlich steigenden Verbrauch von mobilen Daten (laut Schätzung der Telekom allein im letzten Jahr um 80 Prozent) immer wichtiger. Der freie Zugang zum Internet stellt zudem eine Grundvoraussetzung für das Leben in der digitalen Gesellschaft dar. Potsdam könnte durch die Umsetzung des Antrags zu einem Vorreiter der „Digitalen Gesellschaft“ werden.

Kostenlose WLAN-Hotspots ziehen aber nicht nur Nutzer an, sondern vielleicht auch den einen oder anderen Internetbetrüger. Da kostenlose Wi-Fi-Stellen ungeschützt sind, müssen Nutzer besonders auf ihre Aktivitäten achten. Alle Aktionen, bei denen persönliche Daten, Bankverbindungen, Kreditkarten oder Passwörter genutzt werden, sollten unbedingt vermieden werden. Denn diese können Betrüger direkt aus dem ungesicherten WLAN ohne großen Aufwand abgreifen und missbrauchen. Außerdem sollten die genutzten Geräte abgesichert sein, indem beispielsweise Angreifer keinen Remotezugriff bekommen können, was im Windows-Betriebssystem leider kein Standard ist. Denn eine weitere Gefahrenquelle ist, dass sich Nutzer in ein gefaktes Parallel-WLAN einwählen, das eine ähnliche Kennung wie das eigentlich angebotene Wi-Fi nutzt. Betrüger bauen solche Netze manchmal auf, um Zugriff auf Transaktionen oder direkt auf Geräte von Nutzern zu bekommen. Daher gilt: Immer genau die WLAN-Kennung prüfen!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • Diskussion in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen zur rechtlichen Prüfung (jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu offenen Netzen)
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme in geänderter Fassung Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, nach der Novellierung der Störerhaftung durch den Deutschen Bundestag, den Ausbau von WLAN-Netzen nicht nur indirekt zu fördern, sondern auch in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes kostenlose öffentliche Hotspots für den Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Vor dem Zugang ins Netz soll aus Sicherheitsgründen gleichzeitig auf die Gefahren nicht verschlüsselter Verbindungen hingewiesen werden. Eine Einbindung der Freifunkintiative bei der Auswahl der Provider wäre wünschenswert.

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