14/II/2018 Psycho-soziale Unterstützung

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Status:
Erledigt

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Landeshaushalt 2019/20 zusätzlich – zur Finanzierung der Brandenburgischen Frauenhäuser – 850.000,- Euro bereitgestellt werden, damit die von häuslicher Gewalt mit betroffenen Mädchen und Jungen professionell psycho-soziale Unterstützung erfahren.

Die Mitglieder des Landtags werden gebeten, in den betreffenden Ausschüssen und Gremien die Belange von Mädchen und Jungen, die mit ihren Müttern im Frauenhaus leben müssen, zu thematisieren sowie weitere Benachteiligungen aktiv abzuwenden und die Bestimmungen des „Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) im Land Brandenburg durchzusetzen.

Begründung:

Unter den Frauen, die im Frauenhaus Schutz suchen sind überwiegend Mütter mit mehreren Kindern. Im Jahr 2017 mussten 625 Kinder im Frauenhaus leben. Die Kinder der von Gewalt betroffenen Frauen erleben die Gewalt in den allermeisten Fällen direkt oder indirekt mit. Häufig sind die betroffenen Mütter aufgrund von Stress und extremen Erfahrungen nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern.

Auch wenn diese Kinder nicht selbst Opfer von Gewalt wurden, kann das Miterleben von Gewalt zu Traumatisierungen führen. Ihre Entwicklung wird erheblich beeinträchtigt. Im Frauenhaus sind sie häufig sich selbst überlassen, denn die Mitarbeiterinnen haben einen anderen Arbeitsauftrag und können die psycho-soziale Betreuung der Kinder neben ihrer Haupttätigkeit nicht erfüllen.

Daher benötigen die Brandenburgischen Frauenhäuser endlich pauschal finanzierte Stellen, die den spezifischen Belangen von Mädchen und Jungen gerecht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt

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