34/II/2018 Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

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Status:
Überweisung

Die SPD setzt sich für die Verbesserung der medizinischen Versorgung im Land Brandenburg insbesondere im ländlichen Raum ein.

Durch eine höhere  Verantwortung für die Infrastruktur und  das Angebot  sowie durch eine verbindliche  Einflussnahme der Kommunen auf  Entscheidungen der  kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg soll dort, wo die beste Kenntnis über Bedarf und  Ressourcen  vorhanden sind, die medizinische, gesundheitliche und präventive Versorgung entscheidend voran gebracht werden.

Dazu gehören weiter:

  • Einflussnahme der Kommunen auf Planung und Steuerung beim Ausbau der medizinischen Versorgungszentren
  • Verbesserung der fachärztlichen Versorgung in den ländlichen Gebieten
  • Ausbau von geriatrischen, gerontopsychiatrischen und neurologischen Zentren
  • Verbesserung der notärztlichen Versorgung
  • Stärkung der ambulanten und stationären Palliativversorgung
  • Einbindung der ambulanten Pflegedienste in die Gesundheitsversorgung.

Der Einfluss der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs muss im Sinne ihrer Versorgungspflicht auf ein überschaubares und der ärztlichen Selbstverwaltung dienendes Maß zurückgeschraubt werden.

Land und Bund sind für den finanziellen Ausgleich der von den Kommunen im Rahmen ihrer lokalen Daseinsfürsorge zu erbringenden Mehrleistungen die Pflicht  zu nehmen.

Begründung:

Seit langem steht die ärztliche und fachärztliche Versorgung im Land Brandenburg in der Kritik der betroffenen Menschen. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben noch keine für die Betroffenen durchgreifende Wirkung erzielt. Erhebungen des RBB sowie andere Untersuchungen verdeutlichen die Sorge der Menschen.

Die Gesundheitsversorgung muss dort organisiert und weiterentwickelt werden, wo sie den betroffenen Menschen nahe über die beste Kenntnis des Bedarfs und der Ressourcen verfügt. Es geht um die regionale und lokale Daseinsfürsorge, die bei einer immer älter werdenden Gesellschaft auf einen sinnvollen Betreuungsmix umgestellt werden muss.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission

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