37/I/2017 Echte Wohnungsbauförderung für Sozialen Wohnungsbau in Brandenburg

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Status:
Erledigt

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert ein Förderprogramm zum Sozialen Wohnungsbau aufzulegen.

Die Mittelvergabe soll im Rahmen einer Förderrichtlinie in Form eines Zuschusses erfolgen. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften können Fördermittel beantragen und müssen diese entsprechend der Richtlinie beim Land abrechnen.

Rückzahlungen sind nur bei Verstößen gegen die Förderbedingungen zu leisten.

Begründung:

Im berlinnahen Raum ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt. Es herrscht großer Bedarf an Wohnraum, die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften kommen entweder nur schwer hinterher diesen Bedarf zu decken oder sind wirtschaftlich nicht in der Lage neuen Wohnraum zu schaffen. Um der Privatwirtschaft nicht das Feld zu überlassen sollen Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzt werden den Wohnungsbau voranzutreiben.

Wohnungsbaugesellschaften, die in der Lage sind neu zu bauen, kalkulieren zu den marktüblichen Preisen, so sind Mieten von 9-12 EUR pro m² keine Ausnahme. Damit wird eine Segregation und Ghettoisierung befördert, die die Sozialdemokratie nicht gutheißen kann.

Bisherige sogenannte Förderprogramme des Landes sind unattraktiv und kein echtes Förderprogramm, da Fördersummen als Darlehn ausgezahlt werden und zurückgezahlt werden müssen. Bei der derzeitigen Zinslage macht es die Inanspruchnahme noch unattraktiver.

Eine Förderung über eine Förderrichtlinie scheint uns ein sinnvoller Weg zu sein. Das Land zahlt auf Antrag die Fördersummen an die Kommunen oder Gesellschaften aus, die Kommunen finanzieren damit Neubauten und können die Mietpreise dadurch niedriger halten und somit auch Wohnraum für Menschen mit niedrigeren Einkommen schaffen. Das Verfahren könnte analog zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) durchgeführt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

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