11/I/2015 Ausweitung von Sprachlernangeboten für Geflüchtete

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Status:
Annahme

Die Kommunen stellen für an Flüchtlinge gerichtete Deutschkursangebote die notwendige Infrastruktur bereit. Dafür prüfen sie die bestehenden Möglichkeiten insbesondere durch die Nutzung und Erweiterung der Angebote bereits geförderter Vereine und sonstiger Bildungseinrichtungen.

Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe sachlich, personell und finanziell. Auch der Bund muss mehr finanzielle Mittel hierfür bereitstellen.

Die Kommunen stellen sicher, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich untergebrachten Flüchtlinge möglichst umgehend, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten seit ihrer Ankunft einen Sprachkurs beginnen bzw. fortsetzen können. Zu diesem Zweck arbeiten die Kommunen mit Ehrenamtlerinnen zusammen und unterstützen die Koordinierung der Hilfsangebote.

Das Land richtet eine Stelle ein, die die Möglichkeiten und Bedarfe der Kommunen erfasst und zu deren Koordinierung beiträgt. Das Land evaluiert die Sprachförderung von Flüchtlingen an allgemeinbildenden Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und fördert die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in dem Fach „Deutsch als Fremdsprache“. Die Ergebnisse der Evaluation werden für die Kommunen einmal jährlich zusammengefasst und zugänglich gemacht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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