53/I/2016 Änderung der Satzung § 14 Abs. 1 Landesvorstand

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Status:
Annahme

Die Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird im § 14 Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:

Die Sitzungen des Landesvorstands sind parteimitgliederöffentlich.

Begründung:

Der SPD-Landesvorstand ist derzeit ein Gremium, in dem wichtige die Landespartei betreffende Entscheidungen oder Entscheidungen über die inhaltliche Ausrichtung der Partei gefällt werden. Leider ist das Bedürfnis, diese Themen und Entscheidungen vorher mit der Parteibasis zurückzukoppeln derzeit gering. Die Möglichkeit, die Diskussionen in den Sitzungen verfolgen zu können ohne Stimm- oder Rederecht würden sicherlich einige Genoss*innen gern wahrnehmen und würde dazu beitragen, unsere Partei noch transparenter und mitgliederfreundlicher zu gestalten. Das Argument, eine mitgliederöffentliche Sitzung aufgrund fehlender Platzkapazitäten nicht finanzierbar ist, kann nicht gelten, da z.B. auch die Linkspartei in Brandenburg ihre Landesvorstandssitzungen mitgliederöffentlich gestaltet, ohne dass die Räume aus den Nähten platzen. Parteimitglieder könnten sich zu den Landesvorstandssitzungen anmelden, bei denen laut der Tagesordnung die für sie politisch interessanten Themen besprochen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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