54/I/2017 Welthandel und Soziale Sicherung

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Status:
Annahme

Die Bundesregierung wird beauftragt, in einem permanenten Prozess gemeinsam mit den deutschen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen bei der IAO für die Weiterentwicklung der Kernarbeitsnormen und deren umfassender internationaler Ratifizierung* einzutreten, um im weltweiten Handel sichere Standards zum sozialen Schutz von Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

Begründung:

Heute besteht allgemeine Übereinstimmung, dass die Globalisierung wichtige Lebensbereiche der Weltbevölkerung beeinflusst. Das gilt für wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Prozesse.

Bei der Auseinandersetzung um die geplanten Welthandelsabkommen CETA und TTIP hat sich gezeigt, dass der soziale Schutz der Beschäftigten im weltweiten Handel noch völlig unzulänglich ist. Dazu ist es schwierig, internationale Schutzregelungen für Arbeitnehmende in Handelsabkommen zu vereinbaren. Traditionell hat sich die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) mit dieser Problematik befasst und 2008 auch eine Erklärung über soziale Gerechtigkeit für faire Globalisierung angenommen.

Handelsabkommen dürfen Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden. Einen Dumping-Wettbewerb, bei dem Staaten und

Unternehmen sich Vorteile über Sozial- und Umweltschutzdumping verschaffen, wird abgelehnt. Deshalb muss auch außerhalb des Rahmens von Handelsabkommen darauf hingewirkt werden, Mitbestimmungsrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards zu verbessern.

Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards muss in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein, wie die Einhaltung anderer Regeln eines Abkommens.

Weltweiter Handel wird auf Dauer nur dann akzeptiert werden, wenn den betroffenen Arbeitnehmenden gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gewährt werden.

* So haben einige große Volkswirtschaften noch nicht alle 8 Kernarbeitsnormen der ILO anerkannt, z. B. China (nur C 100 und 111, Discrimination und C 138 und 182 Kinderarbeit)) und die USA (nur C 105 Zwangsarbeit und C182 Kinderarbeit).

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung: Der Landesparteitag der SPD Brandenburg kann die aktuelle Bundesregierung nicht beauftragen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bundestagsfraktion wird beauftragt, in einem permanenten Prozess gemeinsam mit den deutschen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen bei der IAO für die Weiterentwicklung der Kernarbeitsnormen und deren umfassender internationaler Ratifizierung* einzutreten, um im weltweiten Handel sichere Standards zum sozialen Schutz von Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

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