46/I/2015 Verbraucherschutz für Brandenburger Bürgerinnen und Bürger im Online-Handel stärken

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Status:
Annahme

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. unterhält eine Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr. Zweck ist eine effiziente, kostengünstige und schnelle Beilegung von Streitfällen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen und Verbrauchern unter Beachtung der Empfehlung 98/257/EG der Europäischen Kommission betreffend der Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zuständig sind. Die Schlichtungsstelle trägt den Namen „Der Online-Schlichter“ und wird von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützt.

Antragsberechtigt für das Schlichtungsverfahren sind Bürgerinnen und Bürger der besagten Länder. Sie haben nach der Schlichtungsordnung die Möglichkeit zivilrechtliche Streitigkeiten im Bereich des Online-Handels betreffend die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen schlichten zu lassen, sofern die Streitigkeit zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher bestehen, die einen Vertrag unter Verwendung des Internets geschlossen haben.

Durch einen Beitritt des Landes Brandenburg als Kooperationspartner würden auch Brandenburgerinnen und Brandenburger die Möglichkeit erhalten, sich bei drohenden Rechtsstreitigkeiten im rasant wachsenden Online-Handel vorab an den Schlichter zu wenden.

Begründung:

Es gibt gute Gründe, bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen, ein Schlichtungsverfahren in Erwägung zu ziehen: Schlichtung spart Zeit und Geld ohne den Gerichtsweg zu verstellen. Das Verfahren ist kostenlos.

Erläuterungen zum Trägerverein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.:

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl ist ein deutsch-französischer Verein, der im Jahr 1993 als direkter Ansprechpartner für Verbraucher aus Deutschland und Frankreich gegründet worden ist. Seit dem Jahr 2005 vertraut sowohl der deutsche als auch der französische Staat dem Verein die Beherbergung der Europäischen Verbraucherzentren ihres jeweiligen Landes an. Für das Zentrum arbeiten spezialisierte Teams insbesondere von Juristen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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