15/I/2017 Rückerstattung unrechtmäßiger Semesterbeiträge für alle möglich machen.

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Status:
Annahme

Unrechtmäßig erhobene Semesterbeiträge sind an alle Betroffenen auf Antrag zurückzuerstatten.

Begründung:

In Brandenburg wurden bis 2008 51 EUR Semesterbeitrag erhoben. Nach jahrelangem Klagen durch Musterklägerinnen und Musterkläger auf Kosten der verfassten Studierenden Schaft hat ein Gericht festgestellt, dass diese Gebühr unrechtmäßig erhoben wurde. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 26.9. hat die Landesregierung jedoch beschlossen allein den Musterklägerinnen und Musterklägern, die gegen die unrechtmäßig erhobene Semestergebühren geklagt haben, ihre Gebühren zu erstatten.

Noch vor Jahren war allen Beteiligten klar, auch dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK), dass es sich um Musterklagen handelt, dann aber alle damals Immatrikulierten Rückerstattungsansprüche hätten. Sollte dies nicht anders geregelt werden, ist eine weitere Klage so gut wie garantiert, um eine generelle Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Gebühren zu erzwingen. Damit werden unnötigerweise Kapazitäten gebunden und Steuergelder verschwendet.

Berlin hat, wie andere Länder auch, ein viel einfacheres Verfahren gewählt: alle im fragwürdigen Zeitraum immatrikulierten Studierenden konnten innerhalb einer knappen Frist einen formlosen Antrag auf Rückerstattung stellen, fertig.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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