71/I/2017 Mehr Verbraucherschutz im Strommarkt

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Status:
Annahme

Die Bundesregierung soll nach Wegen suchen, um für die privaten Haushalte den Wechsel zwischen verschiedenen Stromanbietern einfacher und transparenter zu machen. Ein Weg könnte darin bestehen, die maximalen Kündigungsfristen für die Verbraucher gesetzlich zu regeln.

Zudem sollen Verbraucher besser vor intransparenten und unangemessenen Preiserhöhungen  geschützt werden.

Begründung:

Die Stromanbieter befinden sich untereinander im Wettbewerb und versuchen mit besonders günstigen Preisen im ersten Vertragsjahr Kunden zu gewinnen. Verbraucher müssen aufgrund transparenter Preisdarstellungen und vorhandener Vergleichsmöglichkeiten die Möglichkeit haben, den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter für sich zu finden. Das setzt auch voraus, den Wechsel zwischen Anbietern rasch und unproblematisch vornehmen zu können. Entscheidend dafür sind kurze Kündigungsfristen. Hier soll die Bundesregierung nach weiteren Vereinfachungsmöglichkeiten suchen und im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher den Wechsel zwischen den Anbietern möglichst weiter vereinfachen.

Zudem nutzen einige, vor allem im ersten Jahr besonders preisgünstige, Stromanbieter den Ablauf der ersten Vertragsperiode zu überhöhten Preiserhöhungen. Verbraucherschützer kritisieren zudem, dass diese den Kunden oft versteckt und wenig transparent mitgeteilt werden. Zulässig wären nur marktübliche Preiserhöhungen, die sich an der allgemeinen Strompreisentwicklung orientieren. Dies wird jedoch häufig missachtet und Verbraucher müssen langwierig den Rechtsweg beschreiten. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, den rechtlichen Schutz der Verbraucher vor unseriösen Preiserhöhungen zu verbessern.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe in der Bundestagsfraktion
Stellungnahme(n):
Beschlussemfehlung der Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion Annahme   Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Antrag und stimmt darin überein, dass die Bundesregierung den Stromanbieterwechsel für private Haushalte einfach und transparent gestaltet.   Empfehlung für die weitere Vorgehensweise: Die Landesgruppe setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung zu einer Prüfung aufzufordern, welche rechtlichen und tatsächlichen Hemmnisse einem Lieferantenwechsel durch private Stromkunden entgehen stehen. Dazu sind, soweit vorliegend, Untersuchungen zu dieser Frage systematisch auszuwerten und die Erfahrungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Schlichtungsstelle und der Verbraucherzentralen zu berücksichtigen. In die Überlegungen einzubeziehen ist auch die bisherige zu Stromlieferverträgen von Haushaltskunden ergangene Rechtsprechung.   Die Bundesregierung soll dem Bundestag einen Bericht über festgestellte Hemmnisse beim Anbieterwechsel von privaten Stromverbrauchern vorlegen und auf dieser Grundlage Vorschläge für eine verbesserte, verbraucherfreundliche Regulierung ausarbeiten.   Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme

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