70/I/2017 EEG-Umlage abschaffen – Strompreise senken

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Annahme

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – EEG Umlage – soll in den kommenden Jahren in der bisherigen Form abgeschafft werden. Bisher zugesagte Einspeisevergütungen sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter gewährt und über die Umlage in der bisherigen Form finanziert werden. Zukünftige Vergütungen sollen ebenso wie der finanzielle Gegenwert der Entlastungen für die energieintensiven Industrien aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Begründung:

Mit der EEG-Umlage wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2000 gefördert. Die Umlage erbringen alle Verbraucher in gleicher Höhe. Ausnahmen bestehen nur für die energieintensiven Industrien. Nutznießer der Umlage sind Betreiber von Windparks, Biogasanlagen und Photovoltaikanlagen. Neben einigen Kommunen und Bürgergenossenschaften stehen hinter den Windparks v.a. Finanzfonds, Unternehmen und nicht zuletzt Gutverdienende. Damit ist mit der bisherigen Form der Umlage auch eine Umverteilung von Finanzvermögen in erheblichem Umfang verbunden. Allein in 2017 beträgt das Umverteilungsvolumen mehr als 24 Mrd. €. In dieser Höhe werden Einspeisevergütungen an Betreiber von Erneuerbaren Energieanlagen gezahlt. Das ist sozial ungerecht und muss verändert werden. Eine sofortige Übernahme der Summe in den Bundeshaushalt ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen unrealistisch. Deshalb sollen alle neuen Einspeisevergütungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Bisherige Zusagen müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter gewährt werden. Dies soll über die bisherige Umlage erfolgen. Da aber nach Ablauf der Bindungsfrist von 20 Jahren sukzessive Anlagen aus der Vergütung herausfallen, sinkt mittelfristig der über die Umlage aufzubringende Gesamtbetrag und damit der Strompreis insgesamt.

Bestandteil der Umlagen für die Haushalts- und Gewerbekunden sind die gewährten Entlastungen für die energieintensiven Energien. Diese Entlastungen sind eingeführt worden, um die im internationalen Wettbewerb stehenden Industriebetriebe nicht aus Gründen des Strompreises zu benachteiligen. Ohne diese Entlastungen wären Unternehmensverlagerungen und damit der Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen zu erwarten. Beispielsweise profitierten im Jahr 2016 genau 2.173 Unternehmen durch eine begünstigte Strommenge von ca. 107,2 Mrd. Kilowattstunden. Die besonderen Ausgleichsregelungen des § 63 und folgender Paragraphen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014), die zwar ab dem Jahr 2018 novelliert werden, sind nicht weiterhin von den privaten Endverbrauchern zu zahlen. Um die EEG-Umlage weiter abzusenken soll die Finanzierung der besonderen Ausgleichregelung direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Auch dies würde zu einer weiteren Senkung der Stromkosten führen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Beschluss: Annahme

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen